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Technische
Schutzrechte: Patent oder Gebrauchsmuster Patente ... wo kommen Sie her ? |
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1421 erfand der
Baumeister Filippo Brunnelleschi einen Kran, mit dem man Marmor bestens
in Schiffe verladen konnte. Darauf bekam er das weltweit erste
Patentrecht. Vom Namen her waren die "litterae patentes" landesherrliche
Urkunden. Das erste Patentgesetz wurde 1474 in Venedig etabliert, und
erst 1877 in Deutschland. Es beschäftigt sich mit dem "nichtmateriellem"
Eigentum, und der Abgrenzung zu anderen Schutzrechten. |
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Das Patent oder das
Gebrauchsmuster gibt einen monopolartigen Schutz gegen Nachahmung.
Genauer definiert ist es ein Verbietungsrecht gegenüber anderen
Wettbewerbern. Als Inhaber kann ich das Recht selbst nutzen, oder kann
Lizenzen an andere vergeben. Als Sonderfall ist zu beachten, daß man
selbst als Inhaber allerdings auch auf Überschneidungen mit anderen
Patenten achten muss. Patent oder Gebrauchsmuster ?
Im wesentlichen fällt
die unterschiedliche Laufzeit als Unterschied auf. Vom Inhalt her
unterscheidet man, daß das Patent eine gewisse Erfindungshöhe gegenüber
dem Stand der Technik besitzen soll, für das Gebrauchsmuster spricht man
von einem "erfinderischen Schritt". Tatsächlich gleicht sich dies jedoch
fast. Topografien sind Sonderrechte für Halbleiter-Designs. Hiervon gibt es nur ca. 800 Anmeldungen in Deutschland. |
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Das
Verfahren Ein Kurzüberblick |
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Innerhalb eines Jahres können weitere Anmeldungen international nachgereicht, d.h. nachgemeldet werden, mit Bezug auf das erste inländische Erstanmeldedatum ( Priorität ). Nach 18 Monaten wird die Anmeldung veröffentlicht. Innerhalb von 7 Jahren wird gegfls. das Patent geprüft und erteilt, darauffolgend gibt es eine Einspruchsfrist. Ist diese verstrichen kann ein Patent nur noch per Klage auf Nichtigkeit zu Fall gebracht werden.
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Ein Patent kann auch Europaweit beantragt werden. Nach der Erteilung jedoch zerfällt das Patent in einzelne nationale Rechte. Gleiches gilt für das PCT / Weltpatent, ein Antragsverfahren, welches jedoch ebenso in die einzelnen national beantragten Länder zerfällt sobald die Erteilungsphase ansteht.
Besonderheit
hierbei: Das PCT Verfahren hält 30 Monate lang die Entscheidung offen,
für welche Länder der Schutz benötigt/ gewünscht wird. |
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An der Kartengrafik
ist erkenntlich, daß das PCT Verfahren für große Teile der Welt mittlerweile möglich ist. |
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Schönes
geschichtliches Beispiel: Auch die Magarete Steiff aus Giengen meldete unter Nr. 66936 Ihr rollendes Kamel zum Patent an. Auch damals schon wurden übrigens Patente in Klassen einsortiert. Auf diese Art und Weise findet sich jedes technisches Gebilde, und es läßt sich auch innerhalb einer Klasse gezielt nach dem "Stand der Technik" suchen. |
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Alternativen zum Patentrecht ... geheimhalten oder veröffentlichen ! |
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KnowHow:
Lizenz: |
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Bezüglich neuer
Designs wird darauf hingewiesen, daß es in der EU neben dem
eingetragenen Geschmacksmuster auch das "nicht eingetragene
Geschmacksmuster" mit einer Laufzeit von 3 Jahren gibt. Eine Möglichkeit
das Datum zu belegen, ab welcher das Design diesen Schutz in Anspruch
nimmt ist die eigene, belegbare Veröffentlichung oder auch hier eine
Datenbank, wie z.B.
www.designpublisher.com .
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